Eine interessante Alternative: Personaldienstleistung (Arbeitskräfteüberlassung) im medizinischen Bereich

am Donnerstag dem 29. November 2007 um 15:48 Alter: (vor 3 Jahren)

Ein heikles, wenn auch nicht unwichtiges Thema stellt die Personaldienstleistung bzw. Arbeitskräfteüberlassung im medizinischen Bereich dar. Vor einer ähnlichen Situation stand die Branche vor rund 15 Jahren — und zwar bei der Einführung von Personaldienstleistungen im gastronomischen Bereich. Heute genießt diese Dienstleistung sowohl bei den Kunden als auch bei den ArbeitnehmerInnen einen hohen Stellenwert und ist aus der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken.

Um die Situationen der Pflege einigermaßen transparent und richtig darzustellen, gilt es, den Bereich der medizinischen Personaldienstleistungen in drei Gruppen einzuteilen:

  1. Bereich der Vermittlung von freiberuflich Tätigen diplomierten Krankenpflegern-/innen, den es seit Jahrzehnten in Österreich gibt.
  2. Bereich der illegalen Hauskrankenpflege, in dem meist ausländischer Anbieter aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten tätig sind — ein Bereich, der seit Jahrzehnten zur gängigen Praxis zählt und als kostengünstigste Variante im privaten Bereich zur Anwendung kommt.
  3. Bereich der Arbeitskräfteüberlassung/-Vermittlung. Dieser ist seit Sommer 2005 gesetzlich ebenfalls zulässig, hat allerdings nicht gerechtfertigten, großen Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen.

Dass die Arbeitskräfteüberlassung — wie häufig propagiert — zu einem Qualitätsverlust in der Pflege führen kann, ist ebenso eine falsche Behauptung wie die Aussage, Personen, die bei einem Arbeitskräfteüberlasser angestellt sind, würden weniger verdienen oder seien billiger als eigene MitarbeiterInnen.

Kostengünstiger für einen Kunden ist sie deswegen, weil

  • erstens nur die produktive geleistete Arbeitszeit zu bezahlen ist,
  • zweitens durch den Einsatz zusätzlich überlassener Arbeitskräfte die teueren Überstunden, die zudem meist zur Unzufriedenheit beim Stammpersonal führen, des eigenen Stammpersonals reduziert werden können, und
  • drittens die Leistungsfähigkeit in Bereichen, in denen beispielsweise das eigene Personal plötzlich erkrankt und ein plötzlicher Pflegenotstand eintritt, aufrechterhalten bleibt.

Für MitarbeiterInnen gibt es bei einer Arbeitskräfteüberlassung sogar doppelten Schutz. Einen eigenen Branchenkollektivvertrag und darüber hinaus das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), dass garantiert, dass überlassene Mit¬arbeiterInnen ortsüblich — vereinfacht ausgedrückt also so, wie vergleichbare MitarbeiterInnen die direkt beim Kunden angestellt sind — entlohnt und behandelt werden. Dass auch eine überlassene Pflegeperson Anspruch auf Urlaub, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration hat, ist mittlerweile allgemein bekannt und selbstver¬ständlich. Der größte Vorteil für einen Dienstnehmer in der Arbeitskräfteüber¬lassung liegt zweifelsohne darin, dass sich der Arbeitskräfteüberlasser, betreffend Ausmaß der Beschäftigung (Vollzeit, Teilzeit, geringfügig...) und Einsatzort ausnahmslos an den Wünschen seiner MitarbeiterInnen orientiert. Unsere Berater bieten unseren Bewerbern und MitarbeiterInnen einkostenloses Jobchoachings an. Vor allem jene, die sich beruflich verändern möchten, und erst dann kündigen, wenn der neue Job fix ist, nutzen dieser Möglichkeit immer häufiger.

Zuletzt beschäftigten die mehr als 1.440 österreichischen Arbeitskräfteüberlasser vor allem in den Bereichen gewerbliches, kaufmännischen, technisches und gastronomisches Personal rund 59.300 Personen bei über 15.000 Kunden. Damit sind fast zwei Prozent (exakt 1,9 Prozent) der Gesamtbeschäftigten in Österreich in dieser modernen Dienstleistungsbranche beschäftigt.

Der Verfasser dieses Beitrages, KommR Gerhart Zehetner, ist CEO der EUROJOBS-Gruppe, die als Hauptgesellschafter der Pflegegruppe den Bereich von medizini¬schen Personaldienstleistungen in diese spezialisierte Gesellschaft auslagert hat. Zehetner ist darüber hinaus als Fachgruppenobmann des Allgemeinen Gewerbes in Oberösterreich und als einziger allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Arbeitskräfteüberlassung tätig. Bereits seit Mitte der achtziger Jahre beschäftigt sich Zehetner mit der Arbeitskräfteüberlassung.